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6. Mai 2010

Verbindliche Hygienevorschriften in Hessen überfällig

Nach Auffassung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Hessischen Landtag hat die heutige Beratung im Gesundheitsausschuss über die schockierenden Fälle im ambulanten OP-Zentrum Fulda gezeigt, dass verbindliche Hygienevorschriften in Hessen überfällig sind. "Bereits 2006 hatten wir eine verbindliche Hygieneverordnung für den Krankenhausbereich gefordert. Die Vorfälle in Fulda haben deutlich gemacht, dass dies auch für den ambulanten Bereich notwendig ist", so die gesundheitspolitische Sprecherin der GRÜNEN, Kordula Schulz-Asche.

"Eine verbindliche Hygieneverordnung ermöglicht Prävention und eine regelmäßige externe Beratung durch Hygieneärzte. Immer wieder wird darauf verwiesen, dass es ausreichende Regelungen gäbe. Doch wenn diese freiwillig bleiben, nützt dies nichts.  Es müssen verbindliche Regelungen geschaffen werden, um dem Verbraucherschutz auch im Gesundheitswesen Geltung zu verschaffen."

Im konkreten Fall in Fulda komme noch hinzu, dass offenbar das Gesundheitsamt seiner Kontroll- und Aufsichtspflicht nach ersten Vorkommnissen im Jahr 2008 nicht ausreichend nachgekommen sei. Hier sei weiterer Aufklärungsbedarf vorhanden.

 

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